| AGB Webdesign, Webentwicklung |
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1. Allgemeines 1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Ze-One.
2. Angebot und Vertragsabschluß 2.1 Angebote von Ze-One sind - insbesondere der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit
3. Installation, Schulung und Beratung 3.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation der gelieferten Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch Ze-One als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Lieferumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet. Sofern eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bedingungen bereitgestellt sind sowie genügend Arbeitsraum für die Installation zur Verfügung steht.
4. Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang 4.1 Wenn der Kunde Vollkaufmann ist, ist er verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler Ze-One unverzüglich anzuzeigen.
5. Preise 5.1 Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung bzw. die im Werkvertrag enthaltenen Preise und Zahlungskonditionen excl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.
6. Lieferfristen 6.1 Von Ze-One genannte Lieferfristen für Fertigsoftware sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.
7. Annahmeverzug des Kunden 7.1 Kommt der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, so ist Ze-One berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt Ze-One Schadenersatz, so beträgt dieser 30% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder Ze-One einen höheren Schaden nachweist.
8. Gefahrübergang, Gewährleistung 8.1 Dem Kunden ist bekannt, dass Fertigsoftware und insbesondere Individualsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und mit Hinblick auf ihre Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Ze-One macht insbesondere keine Kompatiblitätszusagen.
9. Haftung 9.1 Eine Haftung von Ze-One für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund - einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung – ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch Ze-One grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
10. Zahlung 10.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind Zahlungen sofort bei Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist Ze-One berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder Ze-One einen höheren Schaden nachweist. 11. Umfang der Rechtseinräumung 11.1 Ze-One behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
12. Schlussbestimmungen 12.1 Diese Bestimmungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
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